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Transparenzregister

Transparenzregister Schweiz: Was ab Oktober 2026 gilt

Ab 1. Oktober 2026 müssen Schweizer AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Was das konkret heisst und wie Sie sich vorbereiten.

Zuletzt aktualisiert am

Die Schweiz führt ein zentrales Register der wirtschaftlich berechtigten Personen ein. Für die meisten Schweizer Gesellschaften entsteht damit eine neue, wiederkehrende Pflicht. Dieser Beitrag fasst zusammen, was gesichert ist, und benennt offen, was noch zu prüfen bleibt.

Ab wann gilt die Pflicht

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. economiesuisse

Wer melden muss

Betroffen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften sowie ausgewählte Investment- und Kommanditgesellschaften. economiesuisse

Ebenfalls erfasst sind ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz, mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder mit Schweizer Grundeigentum. economiesuisse

Ausgenommen sind unter anderem börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand. economiesuisse

Wohin gemeldet wird

Die Meldung erfolgt in erster Linie digital über die Bundesplattform EasyGov.swiss. Später sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch kantonale Handelsregisterämter Meldungen entgegennehmen. economiesuisse

Die Meldung selbst ist kostenlos. Der Aufwand liegt nicht im Formular, sondern davor: die Eigentumsverhältnisse sauber feststellen, die Angaben belegen und Änderungen über die Jahre nachführen.

Wer das Register einsehen kann

Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff erhalten Behörden und Finanzintermediäre, nicht die Allgemeinheit. economiesuisse

Was noch zu prüfen ist

Häufig genannt werden eine Schwelle von 25 Prozent an Kapital oder Stimmen, eine Frist von 30 Tagen für Änderungsmeldungen sowie Bussen im sechsstelligen Bereich. Diese Angaben stammen aus dem Vorentwurf und aus Sekundärquellen. Das definitive Gesetz wurde im September 2025 verabschiedet. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, solange sie nicht am Gesetzestext geprüft sind.

Was Sie jetzt sinnvoll tun können

  • Eigentumsverhältnisse festhalten, auch bei mehrstufigen Strukturen über Holdinggesellschaften.
  • Belege sammeln und an einem Ort ablegen, statt sie später zu suchen.
  • Ein Zugangskonto auf EasyGov einrichten, damit die Meldung nicht am Login scheitert.
  • Festlegen, wer im Unternehmen die Meldung verantwortet und Änderungen bemerkt.

Ein Konto auf EasyGov lässt sich bereits heute einrichten. EasyGov.swiss

Rechnungen und Zahlungen im Griff

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Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.