Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, wenn eine Holding beteiligt ist
Wer über eine Holding beteiligt ist, wird bei der Meldung leicht übersehen. So rechnen Sie indirekte Beteiligungen für das Transparenzregister korrekt aus.
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Die meisten Gesellschaften wissen, wem sie direkt gehören. Schwierig wird es, sobald eine zweite Gesellschaft im Aktionariat steht. Genau dort entstehen die Fehler bei der Meldung ans Transparenzregister, und zwar in beide Richtungen: Personen werden gemeldet, die nicht gemeldet werden müssen, und Personen fehlen, die zwingend hingehören.
Eine Person kontrolliert ein Unternehmen, wenn sie letztendlich mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält. Bundesamt für Justiz, TranspaReg
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. economiesuisse
Das Beispiel, an dem es sichtbar wird
Nehmen wir die Muster Treuhand GmbH. Beteiligt sind Max Muster mit 30 Prozent, Anna Muster mit 20 Prozent und die Muster Holding AG mit 50 Prozent. Die Muster Holding AG wiederum gehört zu 100 Prozent Max Muster.
Wer nur auf das Aktionariat der GmbH schaut, sieht zwei Personen mit 30 und 20 Prozent und eine Gesellschaft. Niemand scheint die Schwelle zu erreichen. Das ist der Moment, in dem falsch gemeldet wird.
Die Rechnung
- Max Muster hält direkt 30 Prozent.
- Die Muster Holding AG hält 50 Prozent, und Max Muster hält 100 Prozent der Holding. Durchgerechnet sind das 100 Prozent von 50 Prozent, also weitere 50 Prozent.
- Zusammen hält Max Muster damit 80 Prozent.
- Anna Muster bleibt bei 20 Prozent und erreicht die Schwelle nicht.
Zu melden ist also Max Muster mit 80 Prozent, und sonst niemand. Nicht Anna Muster, obwohl sie im Aktionariat steht. Nicht die Muster Holding AG, denn gemeldet werden natürliche Personen, nicht Gesellschaften. Die Holding ist der Weg, nicht das Ziel.
Die Regel dahinter
Beteiligungen über eine Gesellschaft werden multipliziert, nicht addiert. Wer 50 Prozent einer Holding hält, die 50 Prozent Ihrer Gesellschaft hält, kommt auf 25 Prozent. Wer 40 Prozent einer Holding hält, die 50 Prozent hält, kommt auf 20 Prozent und ist nicht zu melden. Direkte und indirekte Anteile derselben Person werden anschliessend zusammengezählt.
Kontrolle auf andere Weise, und die Auffangregel
Die Beteiligung ist nicht der einzige Meldegrund. Wer die Gesellschaft auf andere Weise beherrscht, etwa über einen Aktionärsbindungsvertrag oder ein Vetorecht, ist ebenfalls wirtschaftlich berechtigt, und zwar auch dann, wenn daneben jemand die 25 Prozent erreicht. Erst wenn beides niemanden ergibt, wird ersatzweise das oberste Leitungsorgan gemeldet, damit das Register nicht leer bleibt.
Änderungen sind innerhalb eines Monats zu melden, nachdem die Gesellschaft davon Kenntnis erhalten hat (Art. 10 TJPG). Wer die Meldepflichten vorsätzlich verletzt, riskiert eine Busse bis zu 500 000 Franken (Art. 43 TJPG). TJPG, Fedlex
Struktur selbst durchrechnen
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Die Meldung selbst erfolgt über EasyGov und ist kostenlos. EasyGov.swiss
Wen müssen Sie melden?
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Jetzt kostenlos prüfenDieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.