Transparenzregister Schweiz: Was ab Oktober 2026 gilt
Ab 1. Oktober 2026 müssen Schweizer AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Was das konkret heisst und wie Sie sich vorbereiten.
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Die Schweiz führt ein zentrales Register der wirtschaftlich berechtigten Personen ein. Für die meisten Schweizer Gesellschaften entsteht damit eine neue, wiederkehrende Pflicht. Dieser Beitrag fasst zusammen, was gilt, mit Quellen zum Nachlesen.
Ab wann gilt die Pflicht
Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. economiesuisse
Wer melden muss
Betroffen sind Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften sowie ausgewählte Investment- und Kommanditgesellschaften. economiesuisse
Ebenfalls erfasst sind ausländische Gesellschaften mit einer Zweigniederlassung in der Schweiz, mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder mit Schweizer Grundeigentum. economiesuisse
Ausgenommen sind unter anderem börsenkotierte Gesellschaften, Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand. economiesuisse
Wohin gemeldet wird
Die Meldung erfolgt in erster Linie digital über die Bundesplattform EasyGov.swiss. Später sollen unter bestimmten Voraussetzungen auch kantonale Handelsregisterämter Meldungen entgegennehmen. economiesuisse
Die Meldung selbst ist kostenlos. Der Aufwand liegt nicht im Formular, sondern davor: die Eigentumsverhältnisse sauber feststellen, die Angaben belegen und Änderungen über die Jahre nachführen.
Wer das Register einsehen kann
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff erhalten Behörden und Finanzintermediäre, nicht die Allgemeinheit. economiesuisse
Schwelle, Fristen und Bussen
Wirtschaftlich berechtigt ist, wer letztendlich mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält. Auch wer die Gesellschaft auf andere Weise kontrolliert, fällt darunter. Bundesamt für Justiz, TranspaReg
Änderungen der eingetragenen Angaben müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden, nachdem die Gesellschaft davon Kenntnis erhalten hat (Art. 10 TJPG). Auch die erste Meldung erfolgt innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Handelsregister (Art. 9 TJPG). TJPG, Fedlex
Wer die Meldepflichten vorsätzlich verletzt, wird mit Busse bis zu 500 000 Franken bestraft (Art. 43 TJPG). TJPG, Fedlex
In Sekundärquellen kursiert eine Frist von 30 Tagen. Sie stammt aus dem Vorentwurf; im definitiven Gesetz gilt sie nur für Finanzintermediäre, die Unstimmigkeiten im Register melden, nicht für die Gesellschaften selbst.
Was Sie jetzt sinnvoll tun können
- Eigentumsverhältnisse festhalten, auch bei mehrstufigen Strukturen über Holdinggesellschaften.
- Belege sammeln und an einem Ort ablegen, statt sie später zu suchen.
- Ein Zugangskonto auf EasyGov einrichten, damit die Meldung nicht am Login scheitert.
- Festlegen, wer im Unternehmen die Meldung verantwortet und Änderungen bemerkt.
Ein Konto auf EasyGov lässt sich bereits heute einrichten. EasyGov.swiss
Wen müssen Sie melden?
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Jetzt kostenlos prüfenDieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Massgebend ist der Gesetzestext.